KINDERKR@M
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von KINDERKR@M

Allgemeines

Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen von Kinderkram erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Kunde erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind.

Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kinderkram auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.

Etwaige entgegenstehende Bedingungen des Kunden sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur insoweit verbindlich, als die in ausdrücklichere Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden.

Angebote von Kinderkram sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung vom Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich oder Durch das beenden der Bestellung, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch Kinderkram-online zustande.

Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten liefer- bzw. lieferungszeitpunktgültigen Preisevon Kinderkram.

Jeder Adresswechsel ist von beiden Vertragsparteien schriftlich mitzuteilen.

Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und wird zum Ende des darauffolgenden Quartals wirksam. Dabei zählt das Eingangsdatum der Kündigung bei Kinderkram.

Objekteinweisung

Vor der Tätigkeitsaufnahme durch Kinderkram oder 5S Gebäudedienste, ist der Kunde verpflichtet, Kinderkram/5S Gebäudedienste in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel gegen Protokoll zu übergeben. Erfolgt keine Einweisung gleich aus welchen Gründen, so kann der Kunde bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, dem Kinderkram/ 5S Gebäudedienste nicht schadenersatzpflichtig machen.

Kinderkram / 5S Gebäudedienste wird gestattet, innerhalb des betreuten Objektes für Bewohner und Besucher kenntlich ein Firmenschild oder Hausmeister – Briefkasten anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt vom Kinderkram / 5S Gebäudedienste betreut wird und wie dessen Bewohner den Auftragnehmer im Notfall erreichen können.

Leistungen des Auftragnehmers

Kinderkram / 5S Gebäudedienste verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Hausmeister – Service – Vertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und –Standard gewährt bleibt.

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Kinderkram / 5S Gebäudedienste nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die Kinderkram / 5S Gebäudedienste nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Kunde rügt unverzüglich nach den für die Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.

Umfang und Durchführung der Leistungen

Die vereinbarten Leistungen beschränken sich mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung insbesondere bei Wohnungseigentümer – Gemeinschaften, auf die Gemeinschaftseinrichtungen. Zusätzliche Leistungen für Sondereigentum bedürfen eines gesonderten Auftrages.

Im Rahmen des Hausmeisters – Service – Vertrages übernimmt der Auftragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die Arbeitszeit eine halbe Stunde je Vorgang nicht überschreitet. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so wird Kinderkram / 5S Gebäudedienste dem Kunden einen Kostenvoranschlag unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig.

Hiervon ausgenommen sind Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen.

Vereinbarte, turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. Entfällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfällt der Anspruch des Kunden auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x wöchentlich vereinbart ist, ist Kinderkram / 5S Gebäudedienste bei Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.

Schäden und Mängel am betreuten Objekt

Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird Kinderkram / 5S Gebäudedienste dem Kunden unverzüglich Meldung erstatten. Kinderkram-online ist berechtigt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten, zu Lasten des Kunden auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird Kinderkram / 5S Gebäudedienste unverzüglich nach der Behebung des Schadens Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem Kunden zukommen lassen.

Leistungen des Auftraggebers

Der Kunde ist verpflichtet, Kinderkram / 5S Gebäudedienste ohne Berechnung warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.

Bei Großwohnanlagen überlässt der Kunde Kinderkram / 5S Gebäudedienste unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen.

Reklamationen

Kinderkram / 5S Gebäudedienste ist bei der Einbringung seiner Leistungen verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden. Reklamationen des Kunden können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen von Kinderkram / 5S Gebäudedienste durch einen Brief oder eine E-Mail mitgeteilt werden.

Mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung vom Kinderkram / 5S Gebäudedienste ausdrücklich bestätigt wird. Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist Kinderkram / 5S Gebäudedienste zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten angemessenen Frist, können vom Kunden nicht vorgenommen werden.

Die Leistungen von Kinderkram / 5S Gebäudedienste, insbesondere laufende Unterhaltsreinigungsarbeiten, werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Kunde nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihm treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.

Umtausch von Waren

Wir nehmen nur ungeöffnete und ungenutzte Produkte wieder zurück. Das Porto für den Rückversand trägt der Kunde.

Vergütung

Der Kunde verpflichtet sich, die im Service – Vertrag/ Kaufvertrag vereinbarte monatliche Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das von Kinderkram / 5S Gebäudedienste bekannt gegebene Bank- oder Postscheckkonto zu überweisen.

Kunden, die im Namen von Dritten, z. B. Eigentumsgemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen, wenn bei Vertragsabschluss dieser Dritte Kinderkram / 5S Gebäudedienste nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben werden und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird. Werden von Kinderkram / 5S Gebäudedienste Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchem es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Kunden gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist kinderkram / 5S Gebäudedienste berechtigt, Verzugszinsen mit 2 % über den jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Ein Verzug von mehr als 4 Wochen berechtigt Kinderkram / 5S Gebäudedienste zur fristlosen Kündigung, wobei Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können.

Das Personal von Kinderkram / 5S Gebäudedienste ist nicht zur Annahme von Inkasso- und Rechnungsbeträgen berechtigt. Trotzdem geleistete Zahlungen an das Personal entbinden den Kunden nicht von der Bezahlung der der Kinderkram-online zustehenden Vergütung.

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Die käuflich erworbenen Produkte bleiben auch bei Weiterverkauf durch den Kunden von Kinderkram-online bis zu vollständiger Bezahlung der Rechnungen bei Kinderkram-online im Eigentum von Kinderkram / 5S Gebäudedienste.

Widerrufsrecht:

Wir gewähren ein Widerrufsrecht bis zur Versendung der Bestellten Produkte. Danach ist kein Widerruf mehr möglich! Nach dem versenden der Ware handelt es sich um einen Umtausch.

Haftung

Kinderkram / 5S Gebäudedienste haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden.

Eine Haftung durch Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörung im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern von Kinderkram / 5S Gebäudedienste verursacht werden.

Die Haftung von Kinderkram / 5S Gebäudedienste für nachweislich durch den Inhaber oder seine Mitarbeiter im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachten Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seiner Haftpflichtversicherung – Vertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt.

Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Mit Ablauf des Service – Vertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung von Kinderkram / 5S Gebäudedienste.


Schlussbestimmungen

die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche zulässige Regelung, die den Sinn und Zweck des wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für einzelne Teile der Bestimmung oder im Falle einer ergänzungsbedürtigen Lücke.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von Kinderkram / 5S Gebäudedienste zuständig ist.

Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.

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